Zuständigkeit
Jede Person zählt – aber nicht jede Person kann frei wählen.
Bei Familien muss zuerst geklärt werden, welcher Staat für die Krankenversicherung jedes Angehörigen zuständig ist. Arbeitet ein Elternteil in Deutschland, kann dies die Zuordnung der Kinder verändern. Ist der Partner nicht erwerbstätig, greifen andere Regeln als bei eigener Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder Rentenbezug.
Deutsche Besonderheit
Das getrennte Optionsrecht kann unterschiedliche Wege ermöglichen.
Für Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland besteht eine besondere Regelung: Der Grenzgänger kann nach KVG versichert sein, während sich nichterwerbstätige Familienangehörige unter den Voraussetzungen des getrennten Optionsrechts in Deutschland versichern. Das geschieht nicht automatisch, sondern muss gegenüber der zuständigen Stelle beantragt und nachgewiesen werden.
Prüfmatrix
Diese Angaben verändern die Bewertung.
Arbeitsstaat, Umfang und Versicherungsstatus klären.
Alter, Ausbildung und bisherige Zuordnung erfassen.
Familienversicherung und freiwillige Mitgliedschaft unterscheiden.
Prämie je Person und Leistungszugang prüfen.
Annahme, Tarif und Pflegepflicht für jede Person bewerten.
Geburt oder Heirat kann neue Fristen auslösen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Sind Kinder bei der Schweizer KVG automatisch mitversichert?
Nein. Die Zuständigkeit für Kinder und nichterwerbstätige Familienangehörige muss anhand der Erwerbssituation beider Elternteile und der Koordinierungsregeln geprüft werden. In der KVG besteht keine kostenlose Familienversicherung nach deutschem Muster.
Kann die Familie in Deutschland bleiben, wenn der Grenzgänger KVG wählt?
Für in Deutschland wohnende Familienangehörige besteht eine Besonderheit: Unter den Voraussetzungen des getrennten Optionsrechts kann eine andere Zuordnung als beim Grenzgänger möglich sein. Die zuständigen Stellen müssen dies bestätigen.
Was ändert sich, wenn der Partner arbeitet?
Eine Erwerbstätigkeit des Partners im Wohnstaat kann die Zuständigkeit der Kinder und die Möglichkeit einer deutschen Familienversicherung wesentlich verändern. Einkommen allein ist dabei nicht das einzige Kriterium.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen weder die Entscheidung der zuständigen Behörden noch eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Versicherungsleistungen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.